Teilnahmebedingungen

Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse

Gesetzlich Versicherte

Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Vergütung richtet sich dabei nach der jeweiligen geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach §134 a SGB V. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, können neue Teilnehmerinnen nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden. Versäumt die Teilnehmerin einzelne Stunden, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die Kursteilnehmerin nicht teilgenommen hat. Die Gebühren für versäumte Stunden richten sich nach der Privatgebührenordnung des Landes NRW (14,33 € pro Kursstunde). Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Stunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.

Privat Versicherte

Die Teilnehmerin zahlt die Gebühr für den gesamten Kurs selbst. Die Vergütung richtet sich nach der Hebammen-Privatgebührenordnung des Landes NRW. Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist (30 Tage) zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfe (§286 Abs. 3 BGB).Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife.

Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00€ berechnet.

Babymassagekurs

Die Gebühr für den Babymassagekurs ist selbst zu tragen und wird nicht von der Krankenkasse übernommen. Der Betrag ist nach Erhalt einer Rechnung am ersten Kurstermin innerhalb von drei Wochen auf folgendes Konto zu überweisen: IBAN DE 57 4829 1490 0011 7399 00, Verwendungszweck: Name der Teilnehmerin und Rechnungsnummer. Eine Rückerstattung der Kursgebühr bei fehlender Teilnahme einzelner oder aller Stunden kann nicht erfolgen. Es ist unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgt. Da die Kursinhalte aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine Andere zu ersetzen. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.

Partnergebühr

Die Partnergebühr für den Kurs wird in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen. Die Gebühr ist nach Erhalt einer Rechnung am ersten Termin innerhalb von drei Wochen zu begleichen. Die Überweisung wird unter Angabe von Namen und Rechnungsnummer auf folgendes Konto: IBAN DE 57 4829 1490 0011 7399 00 erbeten. Eine Rückerstattung der Kursgebühr bei fehlender Teilnahme einzelner oder aller Stunden kann nicht erfolgen. Es ist unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgt. Da die Kursinhalte aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, einen Teilnehmer während des laufenden Kurses durch eine andere Person zu ersetzen. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.

Widerrufsrecht

Für alle Kurse gilt ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Danach ist der Kurs fest gebucht und muss selber bezahlt werden, auch wenn nicht teilgenommen wurde.